Aufgaben des Rates der LAG Grundeinkommen

Der Rat der LAG Grundeinkommen DIE LINKE.NRW besteht üblicherweise aus acht Personen, von denen gemäß der Quotierung die Hälfte der Funktionen von  Frauen besetzt sein sollten. Stehen nicht genügend Frauen zur Verfügung bleiben die entsprechend den Frauen vorbehaltenen Posten unbesetzt. Der Rat ist befugt, weitere Personen zu kooptieren.

Der Rat regelt das Mitgliedswesen, kümmert sich um die Finanzen, koordiniert die Arbeit der LAG, vernetzt sich mit der BAG Grundeinkommen und innerhalb der Landespartei. Er besorgt die Bildungsarbeit innerhalb der LAG und bringt das Linke Grundeinkommen (emanzipatorisch und bedingungslos) in die politische Diskussion auf Landesebene ein.

Aber auch über die Grenzen der Partei hinaus vertritt der Rat das linke Grundeinkommensmodell und vernetzt sich mit anderen dem Grundeinkommensgedanken aufgeschlossenen Bewegungen. So ist die LAG Grundeinkommen DIE LINKE.NRW als Untergliederung der BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE. Teil des Netzwerks Grundeinkommen. Wir gehören zum Orga-Team der Kampagne bge17-Tournee.

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